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Mit einer bereits im Jahr 2015 verabschiedeten „Agenda 2030“ hat sich die Weltgemeinschaft unter dem Dach der Vereinten Nationen zu 17 globalen Zielen für eine bessere Zukunft verpflichtet. Leitbild der „Agenda 2030“ ist es, weltweit ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen und gleichzeitig die natürlichen Lebensgrundlagen dauerhaft zu bewahren. Dies umfasst ökonomische, ökologische und soziale Aspekte.
Auf Basis dieser Agenda 2030 formulierte die EU-Kommission im Jahr 2018 den EU-Aktionsplan: „Finanzierung nachhaltigen Wachstums“ dessen Ziel kein geringeres als die Reformierung des europäischen Finanzsystems zu Gunsten einer nachhaltigen Entwicklung ist. Die Intention dabei ist, dass Banken aufgrund der Lenkungswirkung von Kapital eine Schlüsselrolle in der nachhaltigen Entwicklung zukommt.
Inzwischen sind die Auswirkungen dieser Bestrebungen bei den Primärbanken angekommen. Als Beispiel kann das Inkrafttreten der europäischen Offenlegungsverordnung vom 10. März 2021 genannt werden, in der Finanzinstitute belegen müssen wie nachhaltig ihre Angebote sind. Die Frage inwieweit Nachhaltigkeitsaspekte für die Anlageentscheidung relevant sind, wird bald so selbstverständlich sein wie die Frage nach der Laufzeit oder der Risikobereitschaft.
Einen kompakten Überblick über die verschiedenen Handlungsfelder inklusive Unterstützungsleistungen des GVB erhalten Sie über die Themenseite „Nachhaltigkeit“ im GVB-Extranet.
Die ABG konzipiert speziell für Anlageberater eine Qualifikationsreihe zum Thema „Nachhaltige Investments“, die voraussichtlich ab Mitte des Jahres angeboten wird. Darüber hinaus werden die vielfältigen Aspekte der Nachhaltigkeit in bestehende Seminare, Webinare, Entwicklungswege, Erfa-Kreise sowie Tagungen integriert.
Veranstaltungshinweis
Nachhaltiges Banking [PDF | 403,5 KB] |
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