Übersicht
Veranstaltung | Datum |
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29.03.2021 1 weiterer Termin | |
20.05.2021-21.05.2021 1 weiterer Termin | |
08.09.2021-29.09.2021 | |
22.09.2021 | |
11.11.2021 |
Informationen
Gesetzliche Grundlage
Am 03. Mai 2016 ist die BaFin-Verordnung zu den Anforderungen an die Sachkunde der mit der Vergabe von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen befassten Bankmitarbeiter in Kraft getreten.
Die Regelung betrifft Markt- und Marktfolgemitarbeiter. Verwaltungs- und Sekretariatsarbeiten im Zusammenhang mit dem Kreditgeschäft sind davon vollständig ausgenommen.
Konkret werden von der „ImmoDarlSachkV“ folgende angemessene praktische und theoretische Kenntnisse und Fähigkeiten erwartet (§ 1):
1. Rechtliche Grundlagen für die Vergabe von Immobiliar-Verbraucherdarlehen
2. Verfahren zur Prüfung der Kreditwürdigkeit des Verbrauchers
3. Einschlägige Kreditprodukte und der üblicherweise mit ihnen angebotenen Nebenleistungen
4. Verfahren des Immobilienerwerbs einschließlich Organisation und Funktionsweise von Grundbüchern
5. Bewertung von Sicherheiten
Als Nachweis für die erforderliche Sachkunde werden unter anderem folgende Berufsqualifikationen anerkannt
(§ 2):
1. Bankkaufmann/Immobilienkaufmann/Kaufmann für Versicherungen
2. Geprüfter Bankfachwirt/geprüfter Immobilienfachwirt/geprüfter Fachwirt
für Versicherungen und Finanzen.
3. Geprüfter Fachberater für Finanzdienstleistungen, wenn zusätzlich eine mindestens zweijährige
Berufserfahrung im Bereich der Immobiliardarlehensvergabe vorliegt
4. Abschluss eines Studiums der Mathematik, der Wirtschafts- oder Rechtswissenschaften mit
fachspezifischer Berufspraxis.
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