IDD-relevante Qualifizierungsmaßnahmen

IDD-relevante Qualifizierungsmaßnahmen


IDD

Die Insurance Distribution Directive (IDD) stellt das regulatorisches Rahmenwerk für den Versicherungsvertrieb in Europa dar. Die IDD regelt die ganze Bandbreite von Versicherungsprodukten und alle potenziellen Vertriebswege neu und beinhaltet unter anderem auch eine jährliche Weiterbildungsverpflichtung in Höhe von 15 Weiterbildungsstunden für alle betroffenen Mitarbeiter. 

In der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) wird geregelt, welche Qualifizierungsmaßnahmen auf die Weiterbildungsverpflichtung der IDD einzahlen und welche Anforderungen an diese gestellt werden.

Um einschätzen zu können, welche Qualifizierungsmaßnahmen bei der ABG als IDD-relevant eingestuft werden, stellen wir Ihnen auf dieser Seite eine Übersicht über alle IDD-konformen Qualifizierungsangebote der ABG und deren Umfang zur Verfügung.


IDD-relevante Veranstaltungen der ABG

IDD-relevante Digitale Leistungen auf VR-Bildung

Versicherungskammer Bayern

Leistungen der VKB abrufen
  • IDD-relevante digitale Leistungen der ABG


Weitere Informationen

  • Übertragung der geleisteten IDD-Minuten in das Qualifikationsmanagement (VR-Bildung)

    Die geleisteten IDD-Minuten Ihrer Mitarbeitenden werden für Maßnahmen der ABG, sowie für eLearnings die von der ABG angeboten werden (z.B. Allianz und VKB) automatisch in das Qualifikationsmanagement übertragen.

    Um einen Soll-Ist-Abgleich der IDD-Minuten Ihrer Mitarbeitenden durchzuführen, fügen Sie die Qualifikation "IDD - Weiterbildungsverpflichtung" aus dem zentralen Qualifikationskatalog bitte einem Qualifikationsprofil hinzu und weisen dieses den entsprechenden Mitarbeitenden zu.
    Anschließend ist der Soll-Ist-Abgleich hier sichtbar: geno.HR -> VR-Bildung Management -> "Qualifikations-Abgleich"

    Bei Fragen zum Qualifikationsmanagement steht Ihnen Ihr Ansprechpartner Timm Laaser jederzeit gerne zur Verfügung.

  • Abruf der geleisteten IDD-Minuten bei der ABG 

    Persönliche geleistete IDD-Minuten

    Unter "Besuchte Veranstaltungen" bzw. "Anstehende Veranstaltungen" sehen Sie alle Veranstaltungen für die Sie eingebucht wurden.
    Mit Klick auf die jeweilige Veranstaltung sehen Sie - sofern die Veranstaltung eine Qualifikationsanforderung erfüllt - die Qualifikationen, sowie die Anzahl der IDD-Minuten.

    *Voraussetzung ist ein Zugang zu MeineABG (Hier registrieren).


    Geleistete IDD-Minuten Ihrer Bank (Abruf nur für Personalverantwortliche möglich)

    Unter "Vergangene Veranstaltungen" bzw. "Anstehende Veranstaltungen" sehen Sie alle Veranstaltungen für die Mitarbeitende Ihrer Bank eingebucht wurden.
    Sie können hier zum einen nach IDD-Minuten sortieren und zum anderen nach der Qualifikation "IDD-Weiterbildungsverpflichtung" filtern.
    Die gesamten Daten können Sie zudem als .csv-Datei exportieren.

    *Voraussetzung ist ein Zugang zu MeineABG (Hier registrieren).

  • Wer ist von der Weiterbildungsverpflichtung betroffen?  

    Grundsätzlich müssen alle Mitarbeiter, die an der Vermittlung und Beratung von Versicherungsprodukten unmittelbar beteiligt sind, die jährliche Weiterbildungspflicht von 15 Stunden erfüllen. Hierbei sind vom Gesetzgeber keine Ausnahmen vorgesehen, d.h. die Verpflichtung muss erfüllt werden, egal um welche Produkte und um welchen Umfang es sich handelt. Die Weiterbildungspflicht gilt ebenfalls für Vorstände, kann unter bestimmten Voraussetzungen aber delegiert werden. Hierzu und zur Identifikation der betroffenen Mitarbeiter verweisen wir auf die GVB-Rundschreiben 2017/GVB/0142 und 2018/GVB/0109.

  • Inhaltlicher Kontakt bei Fragen zur IDD  

    Kontaktieren Sie bei Bedarf hierzu Ihre jeweiligen Ansprechpartner der Versicherungspartner.
    Von Seiten des GVB steht Ihnen das Referat Versicherungsgeschäft als Ansprechpartner zur Verfügung:

    Quirin Fischer
    Genossenschaftsverband Bayern e.V.
    Experte Versicherung 


Häufige Fragen und Antworten (FAQ)

Häufige Fragen und Antworten zur Weiterbildungsverpflichtung der IDD und zu den Anforderungen an IDD-konforme Qualifizierungsmaßnahmen sowie Regeln zur Anrechnung von Weiterbildungsmaßnahmen bei der ABG:

Ergänzung: Bitte beachten Sie ergänzend hierzu die FAQs der DIHK und der BaFin (Link).


Ihr persönlicher Kontakt