Immobilienmakler Fortbildungsverpflichtung

Fortbildungsverpflichtung für Immobilienmakler


MaBV

Seit 01.08.2018 ist eine regelmäßige Fortbildung für Immobilienmakler gemäß § 34c GewO i. V. m. § 15b Abs. 1 MaBV verpflichtend.

Die entsprechenden Maßnahmen müssen dabei mindestens 20 Stunden innerhalb von drei Jahren umfassen und treffen Makler - unabhängig davon, wie lange sie ihrem Beruf nachgehen - sowie grundsätzlich auch die unmittelbar bei der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirkenden Angestellten, soweit eine Verpflichtung für Gewerbetreibende nach § 34c Abs. 2a, Abs. 5 GewO besteht. 

In diesem Zusammenhang bieten wir folgende Weiterbildungsmaßnahmen für Ihre Immobilienmakler und Mitarbeiter der Immobilienvermittlung an, mit denen insgesamt im 3-Jahresturnus die 20 Stunden abgedeckt werden. 
Diese können Sie auch als Inhousemaßnahme buchen.

  • Fortbildungsverpflichtungsrelevante Veranstaltungen

 

Ihr persönlicher Kontakt

Maximilian Höfler

Produktmanager
Immobilienmakler, Wohnbaufinanzierung, Marktfolge Passiv, Privatkreditsachbearbeiter, Ware