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ImmoDarlSachkV
Am 03. Mai 2016 ist die BaFin-Verordnung zu den Anforderungen an die Sachkunde der mit der Vergabe von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen befassten Bankmitarbeiter in Kraft getreten.
Die Regelung betrifft Markt- und Marktfolgemitarbeiter. Verwaltungs- und Sekretariatsarbeiten im Zusammenhang mit dem Kreditgeschäft sind davon vollständig ausgenommen.