Wohnimmobilienkreditrichtlinie

Wohnimmobilienkreditrichtlinie


ImmoDarlSachkV

Am 03. Mai 2016 ist die BaFin-Verordnung zu den Anforderungen an die Sachkunde der mit der Vergabe von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen befassten Bankmitarbeiter in Kraft getreten. 

Die Regelung betrifft Markt- und Marktfolgemitarbeiter. Verwaltungs- und Sekretariatsarbeiten im Zusammenhang mit dem Kreditgeschäft sind davon vollständig ausgenommen.


Gesetzliche Grundlage "ImmoDarlSachkV"

  • Konkret erwartete angemessene praktische und theoretische Kenntnisse und Fähigkeiten (§ 1)

    1.   Rechtliche Grundlagen für die Vergabe von Immobiliar-Verbraucherdarlehen
    2.   Verfahren zur Prüfung der Kreditwürdigkeit des Verbrauchers
    3.   Einschlägige Kreditprodukte und der üblicherweise mit ihnen angebotenen Nebenleistungen
    4.   Verfahren des Immobilienerwerbs einschließlich Organisation und Funktionsweise von Grundbüchern
    5.   Bewertung von Sicherheiten

  • Als Nachweis für die erforderliche Sachkunde anerkannte Berufsqualifikationen (§ 2)  

    Unter anderem:
    1.   Bankkaufmann/Immobilienkaufmann/Kaufmann für Versicherungen
    2.   Geprüfter Bankfachwirt/geprüfter Immobilienfachwirt/geprüfter Fachwirt für Versicherungen und Finanzen
    3.   Geprüfter Fachberater für Finanzdienstleistungen, wenn zusätzlich eine mindestens zweijährige Berufserfahrung im Bereich der Immobiliardarlehensvergabe vorliegt.
    4.   Abschluss eines Studiums der Mathematik, der Wirtschafts- oder Rechtswissenschaften mit fachspezifischer Berufspraxis


Weitere Informationen

Ihr persönlicher Kontakt

Christian Mosandl

Key Account und Produktmanager
Individual, VR FinanzierungsPass

Astrid Koller

Assistentin
Aufsichtsratsmitglieder, VR-BeraterPass, UpdateDigital Wertpapiere, VR-FinanzierungsPass