Kryptowährung & Blockchain

 Kryptowährungen & Blockchain  


Aus dem Leitfaden für die hausindividuelle Implementierung von meinKrypto:

Das Personal der Genossenschaftsbank, das in die Kryptowerte-Dienstleistungen eingebunden ist, muss gem. Art. 68 Abs. 5 MiCAR über die für die Wahrnehmung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fachkenntnisse verfügen, wobei Umfang, Art und Bandbreite der erbrachten Kryptowerte-Dienstleistungen zu berücksichtigen sind (Sachkunde; Leitfaden für die hausindividuelle Implementierung von meinKrypto).

Die Genossenschaftsbanken sind angehalten in Verbindung mit der Einführung von meinKrypto den Mitarbeitenden die erforderlichen Qualifikationen mit Blick auf das neue Produkt zu vermitteln. Das Angebot „meinKrypto“ richtet sich ausschließlich an Selbstentscheider und wird nicht aktiv in der Beratung durch die Genossenschaftsbank vertrieben. Rechtsgrundlage hierfür ist Artikel 68 Absatz 5 MiCAR: „Die Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen beschäftigen Personal, das über die für die Wahrnehmung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fachkenntnisse verfügt.“ (Qualifikation; Leitfaden für die hausindividuelle Implementierung von meinKrypto)


Vertiefende Weiterbildungen

  • Veranstaltungen


  • Digitale Angebote (WBTs für Mitarbeitende;  Banklizenz buchbar ab Januar 2026)

Das Web-Based Training "Kryptowährung" vermittelt Mitarbeitenden ein fundiertes Basiswissen rund um das Thema Krypto. Es bietet einen strukturierten Einstieg in die technischen, historischen und rechtlichen Grundlagen sowie die Relevanz von Kryptowährungen in der heutigen Finanzwelt. Besonderes Augenmerk liegt auf der Einordnung innerhalb der Genossenschaftlichen Finanzgruppe und der Betrachtung innovativer Entwicklungen wie Smart Contracts, Tokenisierung und Digitales Zentralbankgeld.

Das WBT „Rechtliche und regulatorische Herausforderungen“ richtet sich an Mitarbeitende, die im Rahmen ihrer Tätigkeit Berührungspunkte mit Krypto-Assets haben. Ziel des Trainings ist es, ein grundlegendes Verständnis für die aufsichtsrechtlichen Anforderungen im Umgang mit digitalen Vermögenswerten zu vermitteln und die Teilnehmenden für potenzielle Risiken zu sensibilisieren.



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