Bildung von Gruppen verbundener Kunden gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. 39 CRR sowie von Kreditnehmereinheiten nach § 19 Abs. 2 KWG
Zielgruppe
Für Mitarbeitende der Marktfolge Aktiv und im Meldewesen
Ihr Nutzen
- Sie erfahren die Rechtsnormen und Vorgaben für die Bildung von Gruppen verbundener Kunden sowie von Kreditnehmereinheiten – Schwerpunkt bildet die Gruppe verbundener Kunden
- Sie erkennen die Zusammenfassungstatbestände und deren Umsetzung zu korrekten Gruppen bzw. Einheiten
- Sie verstehen die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der beiden Zusammenfassungsvorschriften
- Sie vermeiden gruppenbedingte Verstöße gegen die Beschlussfassungspflicht bzw. Überschreitungen der Großkreditgrenzen sowie Verstöße bei Krediten oder Geschäften mit Organen nach § 15 KWG
Inhalt
A Sinn und Zweck der Regelungen, Vorgaben der in 2024 im EU Amtsblatt veröffentlichten Del.VO. (RTS) 2024/1728 zur Gruppe verbundener Kunden
B Anwendungsbereich der Gruppe verbundener Kunden/Kreditnehmereinheit
C Gruppe verbundener Kunden nach Art. 4 Abs. 1 Nr. 39 CRR
F Fallbeispiele, ggf. Besprechung der von den Kursteilnehmern mitgebrachten Fälle
B Anwendungsbereich der Gruppe verbundener Kunden/Kreditnehmereinheit
C Gruppe verbundener Kunden nach Art. 4 Abs. 1 Nr. 39 CRR
- Beherrschung gem. Art. 1 RTS 2024/1728
- GvKs bei handelsrechtlicher Konsolidierung
- Vergleichbare Beherrschungsverhältnisse (Regeltatbestände) nach Art. 1 Abs.3 RTS
- Sonstige Beherrschungssachverhalte (EBA-Kontrollindikatoren nach Art. 1 Abs. 4 RTS)
- Beherrschung als „single risk“
- Widerlegung des "single risk"
- Risikogruppe gem. Art. 2 RTS 2024/1728
- Definition („wahrscheinliche Zahlungsschwierigkeiten)“
- Tatbestände (wirtschaftliche Abhängigkeiten /gemeinsame Gesellschafter oder Leitungsorgane)
- Widerlegung
- Umfang der Bildung von GvKs gem. Art. 3 RTS 2024/1728
- Siloansatz bei „Staatskonzernen“
- bei Beherrschungsgruppen i.V.m. Risikogruppen
- Besondere Tatbestände (u.a. 50 %, Personenhandelsgesellschaften)
- Beherrschungsfiktion nach § 19 Abs. 2 KWG
- Berechnung der Beteiligungsquoten
- Kumulation
- Unterschiede KNE – GvK
F Fallbeispiele, ggf. Besprechung der von den Kursteilnehmern mitgebrachten Fälle
Trainer
Nikolaus Demmelmair - Deutsche Bundesbank Hauptverwaltung in Bayern
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