Workshop: Wir rocken die Insolvenzanfechtung

Zielgruppe

Abwicklungs- und Sanierungsspezialisten, die bereits über gute Kenntnisse im Insolvenzanfechtungsrecht verfügen und ihr Wissen, zur eigenständigen und professionellen Bearbeitung von Insolvenzanfechtungsfällen, vertiefen wollen.

Ihr Nutzen

  • Sie erhalten ein Tagungsskript mit Checklisten, die es ermöglichen Anfechtungssachverhalte schematisch zu überprüfen.
  • Sie setzen sich mit den Inhalten aus der Sicht der Praktiker auseinander und tauschen untereinander und mit dem spezialisierten Dozenten Erfahrungen aus.
  • Es ist grundsätzlich möglich eigene Fallgestaltungen in den Workshop einzubringen (siehe Hinweise).

Inhalt

  • Anfechtung der Rückführung eines Kontokorrentkredits, hier insbesondere Spezialproblematiken (vgl. nachstehend)
    • Tatbestandsmerkmale der Anfechtungsvorschrift liegen zu Beginn des Anfechtungszeitraumes nicht vor
    • Anfechtung einer Kontokorrentrückführung bei bestehender Globalzession
    • Anfechtung einer Kontokorrentrückführung bei gleichzeitiger Tilgung eines Darlehens (Abbuchung von Darlehensraten, ohne dass „Geld fließt“)
  • Insolvenzanfechtung nach § 133 InsO in diversen Fallgestaltungen (Nachbesicherungen, Pfändungsmaßnahmen, Ratenzahlungsvereinbarungen usw.)
  • Anfechtbarkeit von Kreditrückführungen, die von einem Drittsicherungsgeber geleistet werden (in und außerhalb der Insolvenz des Drittsicherungsgebers)
  • Anfechtbarkeit der Stellung von Drittkreditsicherheiten in der Insolvenz des Drittsicherheitengebers
  • Auswirkungen der Anfechtung der Anfechtung von Kreditrückführungen auf Kreditsicherheiten des Schuldners oder Dritter; Konsequenzen bei bereits erfolgter „Löschung“ der Sicherheiten
  • Verjährung von Insolvenzanfechtungsansprüchen

Hinweis

  • Der Workshop ist auf 15 Teilnehmer pro Termin beschränkt.
  • Es ist grundsätzlich möglich eigene Fallgestaltungen in den Workshop einzubringen. Sie halten in diesem Fall bitte folgende Daten bereit:
    • Tag des Insolvenzantrags (ggfs. Kreditsaldo)
    • Tag der Insolvenzeröffnung (ggfs. Kreditsaldo)
    • ggfs. Tagesanfangssaldo zu Beginn des Anfechtungszeitraums (1 Monat oder 3 Monate vor Eingang des Insolvenzantrags bei Gericht)

Trainer

Frank Pape

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht (GVB)

Ihr persönlicher Kontakt

Bernd OrthmannProduktmanagerFirmenkundenbankTel.: 08461 650-1352bernd.orthmann@abg-bayern.de
Sabrina WaldhierAssistentinFirmenkundenbankTel.: 08461 650-1353sabrina.waldhier@abg-bayern.de