Workshop: Wir rocken die Insolvenzanfechtung
Zielgruppe
Abwicklungs- und Sanierungsspezialisten, die bereits über gute Kenntnisse im Insolvenzanfechtungsrecht verfügen und ihr Wissen, zur eigenständigen und professionellen Bearbeitung von Insolvenzanfechtungsfällen, vertiefen wollen.
Ihr Nutzen
- Sie erhalten ein Tagungsskript mit Checklisten, die es ermöglichen Anfechtungssachverhalte schematisch zu überprüfen.
- Sie setzen sich mit den Inhalten aus der Sicht der Praktiker auseinander und tauschen untereinander und mit dem spezialisierten Dozenten Erfahrungen aus.
- Es ist grundsätzlich möglich eigene Fallgestaltungen in den Workshop einzubringen (siehe Hinweise).
Inhalt
- Anfechtung der Rückführung eines Kontokorrentkredits, hier insbesondere Spezialproblematiken (vgl. nachstehend)
- Tatbestandsmerkmale der Anfechtungsvorschrift liegen zu Beginn des Anfechtungszeitraumes nicht vor
- Anfechtung einer Kontokorrentrückführung bei bestehender Globalzession
- Anfechtung einer Kontokorrentrückführung bei gleichzeitiger Tilgung eines Darlehens (Abbuchung von Darlehensraten, ohne dass „Geld fließt“)
- Insolvenzanfechtung nach § 133 InsO in diversen Fallgestaltungen (Nachbesicherungen, Pfändungsmaßnahmen, Ratenzahlungsvereinbarungen usw.)
- Anfechtbarkeit von Kreditrückführungen, die von einem Drittsicherungsgeber geleistet werden (in und außerhalb der Insolvenz des Drittsicherungsgebers)
- Anfechtbarkeit der Stellung von Drittkreditsicherheiten in der Insolvenz des Drittsicherheitengebers
- Auswirkungen der Anfechtung der Anfechtung von Kreditrückführungen auf Kreditsicherheiten des Schuldners oder Dritter; Konsequenzen bei bereits erfolgter „Löschung“ der Sicherheiten
- Verjährung von Insolvenzanfechtungsansprüchen
Hinweis
- Der Workshop ist auf 15 Teilnehmer pro Termin beschränkt.
- Es ist grundsätzlich möglich eigene Fallgestaltungen in den Workshop einzubringen. Sie halten in diesem Fall bitte folgende Daten bereit:
- Tag des Insolvenzantrags (ggfs. Kreditsaldo)
- Tag der Insolvenzeröffnung (ggfs. Kreditsaldo)
- ggfs. Tagesanfangssaldo zu Beginn des Anfechtungszeitraums (1 Monat oder 3 Monate vor Eingang des Insolvenzantrags bei Gericht)
Trainer
Ihr persönlicher Kontakt

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