ANMELDE- UND TEILNAHMEBEDINGUNGEN DER ABG GMBH
Seminaranmeldungen können grundsätzlich nur von den Genossenschaften entgegengenommen werden, die dem GVB angeschlossen sind. Gehen für ein Seminar mehr Anmeldungen ein, als Seminarplätze zur Verfügung stehen, entscheiden die Geschäftsführer der ABG GmbH über die Vergabe nach einem Schlüssel, der sich u. a. nach der Zahl der Mitarbeiter der anmeldenden Genossenschaft richtet. Zunächst überzählige Anmeldungen werden auf die Vormerkliste gesetzt.
Jede Genossenschaft erhält später ihre Vormerkliste zugesandt. Sie hat dann die Möglichkeit, dort genannte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorrangig für das nächste Jahr anzumelden. Selbstverständlich kann mit dieser Maßnahme das Kontingent an Seminarplätzen für die einzelne Genossenschaft nicht erhöht werden. Seminaranmeldungen, die auf diese Weise nicht weitergeführt werden sollen und die bis zum Jahresende nicht berücksichtigt werden können, verfallen mit Ablauf des Jahres.
2. Rechtzeitig vor Beginn der einzelnen Seminare
senden wir der anmeldenden Genossenschaft das
Einladungsschreiben zu.
3. Folgende Stornogebühren fallen an
(unabhängig von der Ursache, also z. B. auch bei Krankheit, Kündigung usw.):
a) Bei Stornierungen bis 4 Wochen vor
Seminarbeginn fallen keine Stornogebühre an.
b) Bei Stornierungen zwischen 4 und 2
Wochen vor Seminarbeginn bzw. bei späterer Einladung ab 2 Wochen nach
Eingang
fallen 50% des Seminarpreises an und 50% des Preises für die Unterkunft an.
Dies entfällt bei Nachladungen.
c) Die volle Seminargebühr fällt bei
Absagen innerhalb von 2 Wochen vor Seminarbeginn an. In diesem Fall werden auch
80 % des Preises für die Unterkunft in Rechnung gestellt.
d) Bei vorzeitiger Abreise sind die
Seminargebühren in voller Höhe und die Kosten der Unterkunft für die gesamte
laufende
Woche sowie die Kosten der anteiligen Verpflegung zu entrichten.
e) 20 % des Seminarpreises fallen bei Absage
von individuell vereinbarten Maßnahmen (insbesondere für Banken bzw.
Kreisverbände vor Ort) an, wenn diese weniger als 8 Wochen vor Beginn der
Maßnahmen erfolgt. Zusätzlich behalten
wir uns vor, Kosten weiter zu geben, die
uns durch die Geltendmachung von Ansprüchen Dritter (z.B. von Referenten,
Hotels) im Zusammenhang mit der Absage entstehen.
f) 100% des Preises für Webinare bei
Stornierungen nach Übermittlung der Zugangsdaten zum Webinarraum.
4. Bei Pendlern wird nur die
Verpflegungspauschale berechnet, sofern der Verzicht auf die Übernachtung bis
spätestens 4
Wochen vor Seminarbeginn schriftlich erklärt wurde.
5. Die Leistungen für die Unterkunft und
Verpflegung beginnen
a) bei Seminarbeginn 8.30 Uhr und früher
mit dem Abendessen am vorhergehenden Tag, das bis 18.30 Uhr einge-
nommen werden
kann; diese Leistung der Vorabendanreise inklusive Übernachtung und Verpflegung
werden
grundsätzlich vorgehalten. Wir bitten um schriftliche Benachrichtigung 4
Wochen vor Seminarbeginn wenn die
Vorabendanreise nicht in Anspruch genommen
wird.
b) bei Seminarbeginn nach 09.00 Uhr mit der
Kaffeepause am Vormittag.
6. Die Seminargebühren und die Kosten für
Unterkunft und Verpflegung werden spätestens nach Beendigung des Seminars
im
Lastschriftverfahren vom Konto der anmeldenden Genossenschaft abgebucht.
7. Für die Teilnehmer haben wir keine Unfallversicherung abgeschlossen.
8. Wir behalten uns vor, das Seminar aus sachlich gerechtfertigten Gründen kurzfristig abzusagen.
9. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann jeder Teilnehmer vom Seminar- und Hotelbetrieb ausgeschlossen werden.
10. Soweit im Zusammenhang mit der Nutzung
der Online-Lernplattform VR-Bildung in Bezug auf die Teilnehmer individual-
oder kollektivarbeitsrechtliche Bestimmungen, insbesondere hinsichtlich
betrieblicher Mitbestimmung und Arbeitszeit zu
beachten sind, fällt dies allein
in die Verantwortung der Genossenschaft. Die Genossenschaft bestätigt, das
Info-Blatt
„Arbeits- und datenschutzrechtliche Hinweise für die Nutzung des
Lernportals VR-Bildung“ zur Kenntnis genommen zu
haben.
11. a)
Im Rahmen der Nutzung von VR-Bildung ist
die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten
von der
Genossenschaft und den Teilnehmern erforderlich. Die ABG GmbH ist verpflichtet,
personenbezogene Daten
unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)nur
insoweit zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen,
wie dies gesetzlich
zulässig ist. Die ABG GmbH ist verpflichtet, bei Durchführung dieses Vertrages
die Einhaltung der
datenschutzrechtlichen Vorgaben durch seinen
Datenschutzbeauftragten zu überwachen, soweit ihm die Beachtung
dieser
Bestimmungen obliegen.
b) Soweit datenschutzrechtliche Bestimmungen im
Verhältnis der Genossenschaft zu ihren Mitarbeitern bzw. den
Teilnehmern
beachtlich sind, obliegt der Genossenschaft die Einhaltung der
datenschutzrechtlichen Vorgaben. Die
Genossenschaft ist verpflichtet, bei der
Nutzung des Lernportals VR-Bildung die Einhaltung der datenschutzrechtlichen
Vorgaben durch ihren Datenschutzbeauftragten zu überwachen, soweit ihm die
Beachtung dieser Bestimmungen
obliegen.
c) Vor der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der
personenbezogenen Daten der Teilnehmer sind die jeweiligen
Teilnehmer der
Genossenschaft von der Genossenschaft entsprechend über
-
den Anbieter,
- die Art und Weise sowie den Zweck der
Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der personenbezogenen Daten
- die zugangsberechtigten Personen bzw.
Empfänger der personenbezogenen Daten zu unterrichten und vom
jeweiligen
Teilnehmer eine schriftliche Einwilligung einzuholen. Die Genossenschaft darf
ohne Vorliegen einer
wirksamen Einwilligung der jeweiligen Teilnehmer bzw.
Mitarbeiter nicht als autorisierten Teilnehmer in VR-Bildung als
Nutzer
freischalten lassen.
d) Die
Genossenschaft sowie die ABG GmbH stellen sich jeweils gegenseitig von allen
etwaigen Verpflichtungen und
Schäden frei, die sich aus einer Zuwiderhandlung
des Geschäftspartners gegen die ihm kraft Gesetz oder diesem
Vertrag
obliegenden datenschutzrechtlichen Pflichten ergeben.
12. Wünscht eine anmeldende Genossenschaft
Abweichungen von diesen Bedingungen, so bedürfen diese unserer
schriftlichen
Bestätigung.
13. Wir behalten uns vor, aus sachlich
gerechtfertigten Gründen im Einzelfall von diesen Bedingungen abzuweichen. Wir
weisen dann jeweils darauf hin.
14. Sollten einzelne Bestimmungen dieser
Bedingungen unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen hiervon
unberührt.
15. Die Anmelde- und Teilnahmebedingungen
wurden von der Geschäftsführung der ABG GmbH nach Anhörung des
Fachausschusses
Bildungswesen beschlossen.
Anmelde- und Teilnahmebedingungen als pdf [PDF | 295,2 KB] |
Muster Einwilligung Arbeitergeber als pdf [PDF | 166,9 KB] |
Hinweise Nutzung Lernportal als pdf [PDF | 150,2 KB] |