Grundlagenwissen zur Vorbereitung auf die künftige Aufsichtsratstätigkeit

Diese Tagung gilt für neu gewählte Aufsichtsratsmitglieder als Sachkundenachweis gemäß § 25d KWG zum erfolgreichen Start in das neue Amt und ist in den ersten sechs Monaten verpflichtend zu besuchen.

Aufsichtsratsmitglieder müssen zur Wahrnehmung der Kontrollfunktion sowie zur Beurteilung und Überwachung der Geschäfte, welche die Bank betreibt, die erforderliche Sachkunde besitzen. Dies wird inhaltlich in dieser Tagung sichergestellt.

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.