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Bildung von Gruppen verbundener Kunden gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. 39 CRR statt Kreditnehmereinheiten nach § 19 Abs. 2 KWG
Zielgruppe
Für Mitarbeitende der Marktfolge Aktiv, im Meldewesen sowie der Innenrevision
Ihr Nutzen
- Sie werden befähigt, selbständig potenzielle Zusammenfassungstatbestände entsprechend RTS 2024/1728 CRR zu identifizieren und anhand konkreter Fallgestaltungen sachgerechte, risikoadäquate Lösungen zu finden.
- Sie erfassen die Tragweite der Bildung von Gruppen verbundener Kunden hinsichtlich Umfang der Gruppe und deren Konsequenzen bei den Großkreditregelungen, Organkreditregelungen und Eigenmittelunterlegung.
- Sie lernen im Hinblick auf die Abschaffung des Millionenkreditwesens und des Kreditnehmereinheitenbegriffs die wesentlichen Unterschiede zur Kreditnehmereinheit kennen und vermeiden ggf. die Bildung zu großer Verbünde.
Inhalt
A Sinn und Zweck der Regelungen, Vorgaben der EBA auf Basis des in 2024 im EU Amtsblatt veröffentlichen EBA-RTS zur Gruppe verbundener Kunden
B Anwendungsbereich der Gruppe verbundener Kunden/Kreditnehmereinheit
C Gruppe verbundener Kunden nach Art. 4 Abs. 1 Nr. 39 CRR
F Fallbeispiele, ggf. Besprechung der von den Kursteilnehmern mitgebrachten Fälle
B Anwendungsbereich der Gruppe verbundener Kunden/Kreditnehmereinheit
C Gruppe verbundener Kunden nach Art. 4 Abs. 1 Nr. 39 CRR
- Beherrschung gem. Art. 1 RTS 2024/1728
- GvKs bei handelsrechtlicher Konsolidierung
- Vergleichbare Beherrschungsverhältnisse (Regeltatbestände) nach Art. 1 Abs.3 RTS
- Sonstige Beherrschungssachverhalte (EBA-Kontrollindikatoren nach Art. 1 Abs. 4 RTS)
- Beherrschung als „single risk“
- Widerlegbarkeit
- Risikogruppe gem. Art. 2 RTS 2024/1728
- Definition („wahrscheinliche Zahlungsschwierigkeiten)“
- Tatbestände (wirtschaftliche Abhängigkeiten / merheitlich gemeinsame Gesellschafter oder Leitungsorgane)
- Umfang der Bildung von GvKs gem. Art. 3 RTS 2024/1728
- Siloansatz bei „Staatskonzernen“
- bei Beherrschungsgruppen i.V.m. Risikogruppen
- Wesentliche Unterschiede KNE – GvK
F Fallbeispiele, ggf. Besprechung der von den Kursteilnehmern mitgebrachten Fälle
Trainer
Nikolaus Demmelmair - Deutsche Bundesbank Hauptverwaltung in Bayern
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