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VR-FinanzierungsPass
VR-FinanzierungsPass

WIKR
Am 3. Mai 2016 ist die BaFin-Verordnung zu den Anforderungen an die Sachkunde der mit der Vergabe von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen befassten Bankmitarbeiter in Kraft getreten.
In Zusammenarbeit mit Vertretern des Genossenschaftsverbandes Bayern aus den Bereichen Recht und Prüfung hat die ABG eine Schulungskonzeption für die neuen Sachkundeanforderungen über das Update-System "VR-FinanzierungsPass" entwickelt. Über diese Schulungskonzeption kann die Aktualisierung der Sachkunde vorgenommen werden.
Das Angebot der ABG zur Aktualisierung / Erlangung der Sachkunde für Mitarbeiter, die über die in § 2 genannten Berufsqualifikationen verfügen, lässt sich damit in zwei Bereiche unterteilen:
VR-FinanzierungsPass I für private Finanzierungen
- Berater: Module 1 und 2
- Mitarbeiter der Marktfolge: Module 1 und 3
VR-FinanzierungsPass II für private Finanzierungen von Gewerbe- und Firmenkunden
- Berater: Module 1, 2 und 4
- Mitarbeiter der Marktfolge: Module 1, 3 und 4
Nach Besuch der jeweiligen benötigten Module erhalten die Teilnehmer den VR-FinanzierungsPass I oder II mit einer Gültigkeitsdauer von 1 Jahr. Der Pass ist somit rückwirkend ab dem 01.01. bis zum 31.12. des aktuellen Jahres gültig und ist ausgestattet mit dem GVB-Siegel.
Konzept

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Astrid Koller
Assistentin
Aufsichtsratsmitglieder, VR-BeraterPass, UpdateDigital Wertpapiere, VR-FinanzierungsPass
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